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AGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 1 AGH 45/11 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 1 AGH 45/11 (https://dejure.org/2013,31815)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn
- Wolters Kluwer
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 1 AGH 45/11
- BGH, 07.10.2013 - AnwZ (Brfg) 34/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 1 AGH 45/11
BVerfGE 84, 34, 48 ist sogar der Ansicht, dass eine durch gesetzliche Ermächtigung gedeckte Rechtsverordnung ausreicht (ebenso OVG Schleswig DÖV 1994, 394). - BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05
Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 1 AGH 45/11
Im Übrigen liegt ein Vermögensverfall vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse gerät, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außer Stande ist, seinen Zahlungsverpflichtungen geregelt nachzukommen (ständige Rspr; vgl. nur BGH NJW-RR 2006, 559). - BGH, 04.12.2006 - AnwZ (B) 110/05
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 1 AGH 45/11
Das ist allerdings aufgrund der dem Gesetz zu entnehmenden Beweislastumkehr regelmäßig anzunehmen (nahezu einstimmige und zutreffende Auffassung in Rspr. [vgl. nur BGH AnwBI 2005, 216; Beschl. vom 4. Dezember 2006 - AnwZ (B) 110/05] und Literatur [vgl. etwa Schmidt-Räntsch, in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2010, § 14 BRAO Rn. 39; Quaas, BRAK-Mitt. 2010, 42, 44]). - AG Essen, 01.06.2011 - 160 IN 76/11
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 1 AGH 45/11
Die Beklagte stützt ihren Bescheid darauf, dass durch Beschlüsse vom 01. April 2011 zunächst das Insolvenz-Eröffnungsverfahren über das Vermögen des Klägers zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet worden war und mit weiterem Beschluss vom 1. Juni 2011 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Amtsgericht Essen, AZ: 160 IN 76/11). - OVG Schleswig-Holstein, 08.10.1993 - 3 L 47/93
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 1 AGH 45/11
BVerfGE 84, 34, 48 ist sogar der Ansicht, dass eine durch gesetzliche Ermächtigung gedeckte Rechtsverordnung ausreicht (ebenso OVG Schleswig DÖV 1994, 394).